2024
Höherer Mindestlohn in der Pflegebranche seit 1. Februar in Kraft
Seit dem 1. Februar 2024 gilt in der Pflegebranche ein neuer, höherer Mindestlohn. Mit Inkrafttreten der Sechsten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (6. PflegeArbbV) wurde der Mindestlohn für Pflegefachkräfte angehoben.
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GVZ-Newsletter vom 26.01.2024: Fokusthema „Vielfalt“
Der GVZ, der Gesamtverband der Personaldienstleister stellt in deiner Premierenausgabe des Newsletters ein sehr wichtiges gesamtgesellschaftliches Thema in den Fokus: Vielfalt.
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Büro in Bad Kreuznach eröffnet
Wir freuen uns, die Eröffnung unseres neuen Büros in Bad Kreuznach bekannt zu geben. Ab sofort stehen wir Stellensuchenden und Unternehmen vor Ort mit Rat und Tat zur Seite.