Höherer Mindestlohn in der Pflegebranche seit 1. Februar in Kraft

Seit dem 1. Februar 2024 gilt in der Pflegebranche ein neuer, höherer Mindestlohn. Mit Inkrafttreten der Sechsten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (6. PflegeArbbV) wurde der Mindestlohn für Pflegefachkräfte angehoben.

Die Verordnung löst die bisherige 5. PflegeArbbV ab und hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2026. Sie sieht neben der Erhöhung der Mindestlöhne auch Verbesserungen bei den Bereitschaftsdiensten vor.

Weitere Details unter:

https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/sechste-verordnung-zwingende-arbeitsbedingungen-pflegebranche.html

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