Das bringt der neue Zeitarbeits-Tarifvertrag 2025–2027

Balkendiagram Grafik mit drei Balken mit Prozentwerten zur Tarifrunde Leiharbeit

Nach intensiven Verhandlungen haben die Tarifparteien in der Zeitarbeit – die Arbeitgeberseite (GVP/VGZ) und die DGB-Gewerkschaften – am 12. September 2025 einen neuen Entgelttarifvertrag abgeschlossen. Dieses Ergebnis schafft langfristige Verlässlichkeit und Transparenz bei der Kostenstruktur für die Einsatzunternehmen sowie eine spürbare Lohnentwicklung für die Beschäftigten.

Klarheit und Planungssicherheit

Der Abschluss ist besonders in wirtschaftlich unsicheren Zeiten ein wichtiges Signal für Stabilität und Planungssicherheit bis in den Herbst 2027 hinein.


1. Die Entgelterhöhungen im Überblick

Der neue Entgelttarifvertrag gilt für 24 Monate und hat eine Laufzeit vom 1. Oktober 2025 bis zum 30. September 2027. Die Erhöhungen wurden bewusst in moderaten und zeitlich gestreckten Stufen vereinbart.

Stufe Gültig ab Erhöhung (in Prozent) Anmerkung
0 Q4 2025 (Okt. bis Dez.) 0,0 % Entgelte bleiben unverändert.
1 1. Januar 2026 +2,99 % Erste Erhöhungsstufe
2 1. September 2026 +2,5 % Zweite Erhöhungsstufe
3 1. April 2027 +3,5 % Dritte Erhöhungsstufe

Über die gesamte Laufzeit bis April 2027 steigen die tariflichen Entgelte (in allen Entgeltgruppen EG1 bis EG9) um insgesamt rund 9 Prozent.


2. Planungssicherheit durch gestreckte Schritte

Ein zentraler Punkt des Abschlusses ist die zeitliche Streckung der Erhöhungen. Die erste Steigerung greift erst zum 1. Januar 2026. Dies war ein wichtiges Anliegen der Arbeitgeberseite (GVP/VGZ), um die Unternehmen in einer Phase, die von gesunkener Nachfrage und Beschäftigungsrückgang geprägt ist, nicht sofort mit einer neuen Kostenwelle zu belasten.

Die längere Laufzeit und die moderate, dreistufige Anpassung sind ein Kompromiss, der Planungssicherheit für die Personaldienstleister und die Einsatzunternehmen gewährleistet. Die Arbeitgeber betonen, dass dieser verantwortungsvolle Ansatz zur Sicherung der Beschäftigung in der gesamten Branche beiträgt.


3. Auswirkungen auf Lohn und Zusatzleistungen

Der neue Entgelttarifvertrag sorgt für eine Entwicklung, die die Attraktivität der Zeitarbeit als Beschäftigungsform weiterhin stärkt:

A) Deutlicher Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn

Die unterste Entgeltgruppe (EG1) steigt durch die Tariferhöhungen kontinuierlich an. Dies sichert, dass der brancheninterne Mindestlohn der Zeitarbeit auch in Zukunft deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt. Dies ist ein wichtiges Signal der Wertschätzung und dient der langfristigen Gewinnung von qualifizierten Arbeitskräften.

  • Als Beispiel: Der Stundenlohn in der EG1 steigt von 14,53 € (Stand März 2025) auf 15,87 € ab April 2027.

B) Jahressonderzahlungen und Branchenzuschläge

Die tariflich vereinbarten Jahressonderzahlungen (Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld) erhöhen sich automatisch proportional zu den Stundenlöhnen.

Zusätzlich sorgen die Branchenzuschläge (BZG) – die in separaten Tarifverträgen geregelt sind und deren Verhandlungen parallel laufen – dafür, dass Leihbeschäftigte schrittweise an das Lohnniveau der Stammbelegschaft des Einsatzunternehmens herangeführt werden. Diese Regelungen bleiben für Einsatzunternehmen in tarifgebundenen Branchen weiterhin essenziell für die korrekte Kalkulation.


4. Implikationen für die Unternehmensplanung

Für Unternehmen, die Zeitarbeit als flexibles Instrument nutzen, bedeutet der neue Abschluss vor allem Verlässlichkeit.

  1. Kostenkontrolle: Einsatzunternehmen können die Lohnkosten für Zeitarbeitskräfte auf Basis dieser drei feststehenden Stufen präzise in ihre Budgets für 2026 und 2027 einplanen.
  2. Stärkung der Flexibilität: Trotz der schwierigen Wirtschaftslage bleibt die Zeitarbeit ein notwendiges Mittel, um kurzfristige Bedarfsspitzen oder den anhaltenden Fachkräftemangel in Wachstumsbranchen wie IT oder Pflege auszugleichen.
  3. Transparenz: Die Personaldienstleister übernehmen die korrekte und pünktliche Umsetzung aller Tarifstufen und Zuschläge und schaffen damit die notwendige rechtliche und finanzielle Transparenz für alle Beteiligten.

Der neue Entgelttarifvertrag stellt einen tragfähigen Rahmen für die gesamte Zeitarbeitsbranche dar und sichert sowohl die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen als auch eine faire Lohnentwicklung für die Beschäftigten.

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