Steueränderungen 2025/2026

Grafik Veränderung Pendlerpauschale 2026

Die Bundesregierung hat umfassende Änderungen im Steuergesetz beschlossen, die in den Jahren 2025 und 2026 in Kraft treten und teilweise rückwirkend für 2024 gelten. Ziel ist die steuerliche Entlastung von Arbeitnehmer:innen. Gleichzeitig sind durch die jüngste Regierungskrise einige ursprünglich geplante Maßnahmen gestrichen worden.

Hier finden Sie einen strukturierten Überblick über die wichtigsten beschlossenen und geplanten Änderungen.

Was Arbeitnehmer:innen jetzt wissen müssen

Balkendiagramme einiger Steueränderungen

Beschlossene Entlastungen (Was sicher kommt)

Diese Anpassungen wurden bereits verabschiedet und bieten direkte finanzielle Vorteile.

Grundfreibetrag steigt weiter an

Der Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, wird mehrfach angehoben:

  • Rückwirkend für 2024: Anhebung auf 11.784 Euro (von 11.604 Euro).
  • Ab 2025: Erhöhung auf 12.096 Euro.
  • Ab 2026: Weitere Erhöhung auf 12.348 Euro.

Entlastungen für Familien: Kinderfreibetrag und Kindergeld

Familien und Alleinerziehende profitieren von höheren Freibeträgen und mehr Kindergeld.

  • Kinderfreibetrag: Für 2025 steigt dieser auf 3.336 Euro pro Elternteil (insgesamt 6.672 Euro bei Zusammenveranlagung). Für 2026 ist eine weitere Anhebung auf 3.414 Euro (insgesamt 6.828 Euro) geplant.
  • Kindergeld: Parallel dazu steigt das Kindergeld von 250 Euro auf 255 Euro pro Kind und Monat im Jahr 2025. Ab 2026 erhöht es sich erneut auf 259 Euro.

Inflationsanpassung der Steuertarife

Um der "kalten Progression" entgegenzuwirken, werden die Einkommensteuertarife an die Inflation angeglichen. Dies soll verhindern, dass Gehaltserhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, zu einer höheren Steuerbelastung führen. Diese Anpassung betrifft alle Tarife mit Ausnahme des "Reichensteuersatzes" (45 % ab 277.826 Euro Einkommen).

Geplante Systemänderung: Die Steuerklassen

Das bestehende Lohnsteuerklassensystem soll bis 2030 vereinfacht werden.

  • Zusammenfassung der Klassen III und V: Geplant ist, die Steuerklassen III (meist für Besserverdienende in der Ehe) und V (für Geringerverdienende) in die Steuerklasse IV zu überführen.
  • Automatisch Klasse IV: Verheiratete und eingetragene Lebenspartner:innen fallen dann standardmäßig in die Steuerklasse IV.
  • Folgen: Diese Änderung zielt auf eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuerbelastung zwischen Partner:innen ab. Es könnte bedeuten, dass monatlich höhere Abgaben anfallen, dafür aber das Risiko größerer Steuernachzahlungen am Jahresende sinkt.

Ausblick: Weitere geplante Änderungen (Entwurfsstadium)

Das Bundeskabinett hat im September weitere steuerliche Änderungen auf den Weg gebracht. Wichtig: Diese Gesetze müssen erst noch vom Bundestag verabschiedet werden und benötigen die Zustimmung des Bundesrates.

  • Gastronomie: Der Umsatzsteuersatz auf Speisen in Restaurants soll ab 2026 dauerhaft auf 7 % gesenkt werden (Getränke ausgenommen).
  • Pendlerpauschale: Die Entfernungspauschale soll ab 2026 einheitlich auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer angehoben werden. Die bisherige Staffelung (30 Cent für die ersten 20 km) würde entfallen.
  • Mehrarbeit: Überstundenzuschläge (über die reguläre Vollzeit hinaus) sollen steuerfrei werden. Auch wer über das Rentenalter hinaus arbeitet, soll bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei dazuverdienen können.

Fazit

Für 2025 und 2026 sind die wichtigsten Entlastungen – Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld – bereits sicher.

Was noch aussteht (Pendlerpauschale, Steuerklassen-Reform, Überstunden & Aktivrente) dürfte voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 parlamentarisch beschlossen werden. Wer seine Steuerplanung für 2025 macht, kann sich also auf klare Eckwerte verlassen, sollte aber bei den geplanten Reformen noch etwas Spielraum einkalkulieren.

Quellen: kununu.com, BMF

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