5. Hat der Mitarbeitende die gleichen Rechte wie ein Festangestellter?
Ja, Mitarbeitende in der Arbeitnehmerüberlassung haben die gleichen arbeitsrechtlichen Ansprüche wie Festangestellte, einschließlich:
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- Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn oder tarifliche Entgelte
- Urlaubsanspruch
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Schutz vor Diskriminierung und Benachteiligung
- Recht auf gleiche Arbeitsbedingungen wie die festangestellten Mitarbeitenden des Entleihers (z. B. Arbeitszeiten, Pausen, etc.)