5. Hat der Mitarbeitende die gleichen Rechte wie ein Festangestellter?

Ja, Mitarbeitende in der Arbeitnehmerüberlassung haben die gleichen arbeitsrechtlichen Ansprüche wie Festangestellte, einschließlich:

    • Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn oder tarifliche Entgelte
    • Urlaubsanspruch
    • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
    • Schutz vor Diskriminierung und Benachteiligung
    • Recht auf gleiche Arbeitsbedingungen wie die festangestellten Mitarbeitenden des Entleihers (z. B. Arbeitszeiten, Pausen, etc.)

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